Über uns
Aus der Region für die Region
Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
Akutelle Angebote im Raiffeisen-Markt
Topnews
Bauernverband begrüßt erweiterte Finanzhilfen für Nutztierhalter
Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigt sich erleichtert, dass auch landwirtschaftliche Nutztierhalter die Corona-Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen können. "Auf unser Drängen hin werden nun auch die Futter- und Tierarztkosten als Fixkosten angerechnet", betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken heute in Berlin.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigt sich erleichtert, dass auch landwirtschaftliche Nutztierhalter die Corona-Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen können. "Auf unser Drängen hin werden nun auch die Futter- und Tierarztkosten als Fixkosten angerechnet", betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken heute in Berlin.
Überbrückungshilfe III kann nach Angaben des Bauernverbandes für diejenigen Monate im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden, in denen der Corona-bedingte Umsatzrückgang im Vergleich zum Referenzmonat 2019 bei mindestens 30 % liegt. Nach ersten Buchführungsauswertungen der Land-Data für die Monate November und Dezember seien viele spezialisierte Schweinemäster und Sauenhalter antragsberechtigt. Der Antrag auf Überbrückungshilfe III könne dabei aber nur über prüfende Dritte wie den Steuerberater oder einen Rechtsanwalt erfolgen, stellte der DBV klar. AgE
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Bauernverband begrüßt erweiterte Finanzhilfen für Nutztierhalter
Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigt sich erleichtert, dass auch landwirtschaftliche Nutztierhalter die Corona-Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen können. "Auf unser Drängen hin werden nun auch die Futter- und Tierarztkosten als Fixkosten angerechnet", betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken heute in Berlin.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigt sich erleichtert, dass auch landwirtschaftliche Nutztierhalter die Corona-Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen können. "Auf unser Drängen hin werden nun auch die Futter- und Tierarztkosten als Fixkosten angerechnet", betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken heute in Berlin.
Überbrückungshilfe III kann nach Angaben des Bauernverbandes für diejenigen Monate im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden, in denen der Corona-bedingte Umsatzrückgang im Vergleich zum Referenzmonat 2019 bei mindestens 30 % liegt. Nach ersten Buchführungsauswertungen der Land-Data für die Monate November und Dezember seien viele spezialisierte Schweinemäster und Sauenhalter antragsberechtigt. Der Antrag auf Überbrückungshilfe III könne dabei aber nur über prüfende Dritte wie den Steuerberater oder einen Rechtsanwalt erfolgen, stellte der DBV klar. AgE
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Bauernverband begrüßt erweiterte Finanzhilfen für Nutztierhalter
Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigt sich erleichtert, dass auch landwirtschaftliche Nutztierhalter die Corona-Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen können. "Auf unser Drängen hin werden nun auch die Futter- und Tierarztkosten als Fixkosten angerechnet", betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken heute in Berlin.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) zeigt sich erleichtert, dass auch landwirtschaftliche Nutztierhalter die Corona-Überbrückungshilfe III in Anspruch nehmen können. "Auf unser Drängen hin werden nun auch die Futter- und Tierarztkosten als Fixkosten angerechnet", betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken heute in Berlin.
Überbrückungshilfe III kann nach Angaben des Bauernverbandes für diejenigen Monate im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 beantragt werden, in denen der Corona-bedingte Umsatzrückgang im Vergleich zum Referenzmonat 2019 bei mindestens 30 % liegt. Nach ersten Buchführungsauswertungen der Land-Data für die Monate November und Dezember seien viele spezialisierte Schweinemäster und Sauenhalter antragsberechtigt. Der Antrag auf Überbrückungshilfe III könne dabei aber nur über prüfende Dritte wie den Steuerberater oder einen Rechtsanwalt erfolgen, stellte der DBV klar. AgE


